SIX Telekurs ist ein von der Eidgenössischen Steuerverwaltung anerkannter Datenprovider und stellt als solcher Informationen über die steuerliche Klassifikation der relevanten Finanzinstrumente den Zahlstellen zur Verfügung.
Das Qualifikationsverfahren auf Antrag einer Zahlstelle ist nur dann anwendbar, wenn keine Selbstdeklaration des Emittenten bzw. des Anlagefonds-Anbieters vorliegt bzw. beschafft werden kann. Diese Klassifikation ist für Zahlstellen in der Schweiz verbindlich; die für Zahlstellen im europäischen Raum anzuwendende Klassifikation verbleibt indes nach wie vor "unbekannt".
Anträge auf Klassifikationen von Anlagefonds und hybriden, strukturierten Produkten können durch Zahlstellen nach erfolgter Registrierung und anschliessender Anmeldung direkt in der passwortgeschützten Zone ausgefüllt und zusammen mit dem Prospekt oder „Termsheet“ und den relevanten Eckwerten an SIX Telekurs übermittelt werden.
SIX Telekurs prüft die Anträge der Zahlstellen auf Vollständigkeit und legt sie anschliessend einem Qualifikationsgremium, bestehend aus je einem Mitglied der Eidgenössischen Steuerverwaltung EStV, des Schweizerischen Fondsverbandes SFA, der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Schweizer Grossbanken, zur Beurteilung vor.
SIX Telekurs selbst nimmt keine steuerliche Klassifizierung, weder von Anlagefonds noch von hybriden, strukturierten Finanzinstrumenten, vor. Die Klassifikation dieser Produkte erfolgt ausschliesslich aufgrund des einstimmigen Entscheids des Qualifikationsgremiums.
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