Die UCITS-Direktive definiert Richtlinien für von UCITSkonformen Investmentfonds durchzuführende Vorhandels- und Nachhandelsprüfungen in Bezug auf Instrumente, die für die zugrundeliegenden Vermögenswerte des Fonds erworben werden sollen. UCITS soll sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Portfoliokomponenten eines regulierten Fonds risikotransparent und liquide sind.
In diesem Zusammenhang ist eine Vorhandelsprüfung durchzuführen. Ein bestimmtes Instrument muss als zulässig, eingeschränkt zulässig oder nicht zulässig gemäss den von CESR oder UCITS festgelegten Kategorien klassifiziert werden. Dazu ist eine Überprüfung des Instruments anhand der Algorithmen des zutreffenden Entscheidungsbaums erforderlich:
- Übertragbare Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Investmentfonds (Open- und Closed-End-Fonds)
- Finanzderivate
- Indizes
CETRELSecurities, das Partnerunternehmen von SIX Telekurs, hat ein spezifisches Regelwerk definiert, anhand dessen die Entscheidungsbäume im Rahmen der UCITS-Erwerbbarkeitsprüfung dem VDF-Datenfeed zugeordnet werden. Der Kunde erstellt eine Ad-hoc-Anfrage aus der Handels- oder Compliance-Umgebung, die an CETRELSecurities gesendet wird. Die VDF-Datenreihen werden über die UCITSCheck-Anwendung eingelesen und übermittelt. Die Erwerbbarkeitsmarkierung wird generiert und an die Kundenumgebung zurückgeschickt.
Auf Grundlage der VDF-Daten kann die UCITSCheck-Lösung eine eindeutige Erwerbbarkeitsbeurteilung für mehr als 85% aller angefragten Finanzinstrumente liefern.
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