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Mifid: die Richtlinie für Finanzinstrumente
Parlament und Rat der Europäischen Union haben am 30. April 2004 die Direktive 2004/39/EC "Markets in Financial Instruments Directive" (MiFID) verabschiedet. Am 1. November 2007 tritt sie in den 30 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Kraft.

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MiFID - A Data Vendor's Perspective (PDF auf Englisch, 145 KB)

MiFID: Standpunkt und Datenangebot von Telekurs Financial (Beilage zu realtime 01/07)

Hauptziel der Richtlinie ist es, die rechtliche Basis zu schaffen,
die den europäischen Finanzmarkt einheitlich und transparent gestalten soll. Die MiFID fokussiert dabei folgende vier Hauptbereiche:

  • Markteffizienz (hinsichtlich Wettbewerb und Transparenz
    im Wertpapierhandel)
  • Anlegerschutz
  • Harmonisierung von Geschäftsabläufen und -regeln
  • Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden.


MiFID

Kernaufgaben von Datenprovidern

Globale Datenprovider wie Telekurs Financial sind nicht direkt von der MiFID betroffen, das heisst sie müssen bezüglich der Lieferung von Finanzinformationen keine spezifischen Regelungen einhalten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie der Umsetzung der Direktive tatenlos zusehen dürfen. Im Gegenteil: Ein globaler Datenprovider muss die Auswirkungen auf Finanzinformationen verschiedener Art einschätzen und gemäss den Bedürfnissen seiner Kunden und anderer Marktteilnehmer sein Datenangebot kompatibel gestalten.

Die Auswirkungen auf das Datenmanagement sind dabei schon erkennbar. Stammdaten müssen beispielsweise gemäss den neuen Reportingauflagen fachgerecht und MiFID-konform aufbereitet werden, was Finanzinstitute und damit auch ihre globalen Datenprovider zwingt, ihre Datenstrategie neu zu überdenken.

     



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